© Praxis Rhiel 2025

PRAXIS SOHLINGEN

Uslarer Str. 13 37170 Uslar - Sohlingen 05571 / 6566 Montag - Freitag 08:30 - 18:30 info@praxisrhiel.de http://www.praxisrhiel.de

PRAXIS NEUHAUS

Fohlenplackener Str. 2 37603 Neuhaus 05536 / 99 99 49 info@praxisrhiel.de http://www.praxisrhiel.de
Die osteopathische Behandlung ist eine privat zu tragende Leistung, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet wird. Die Kosten und Abrechnungsmodalitäten variieren je nach Leistung und können von der Krankenkasse teilweise erstattet werden. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen Teilweise Erstattung: Manche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über die genauen Bedingungen. Ärztliche Überweisung: Einige Kassen fordern eine Überweisung durch einen Arzt, um die Kosten zu erstatten. Eigenleistung: Ohne Überweisung tragen Sie die Kosten selbst. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Kostenübernahme durch private Krankenkassen Hohe Erstattung: Private Krankenkassen übernehmen in der Regel 60-100 % der Kosten. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungstarif. Zahlungsmodalitäten: Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung per Barzahlung oder EC/Kreditkarte. Anschließend können Sie die Rechnung einreichen. Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen Lohnenswert bei häufiger Nutzung: Zusatzversicherungen übernehmen oft 70-100 % der Kosten und sind schon ab etwa 9 € pro Monat erhältlich. Empfehlung: Ein Vergleich der Angebote kann helfen, eine passende Versicherung für naturheilkundliche Leistungen zu finden. Absageregelung Frist: Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Versäumnisregelung: Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können als „erbrachte Leistung“ in Rechnung gestellt werden (gemäß BGB § 615). Dies entfällt, wenn Sie eine Ersatzperson für den Termin finden oder der Termin anderweitig vergeben wird. Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme oder zur Terminregelung sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder die Praxis wenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1 . Diese AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten auf Basis eines Behandlungsvertrages gemäß §§ 611ff BGB, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 2 . Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers zur Ausübung der Heilkunde annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an ihn wendet. 3 . Der Heilpraktiker kann den Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn: das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Behandlung aus Spezialisierungs- oder gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, oder Gewissenskonflikte vorliegen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für bis dahin erbrachte Leistungen einschließlich Behandlungsmitteln bestehen. § 2 Inhalt des Behandlungsvertrages 1 . Der Heilpraktiker wendet seine Kenntnisse und Fähigkeiten an, um den Patienten aufzuklären, zu beraten, zu diagnostizieren und zu therapieren. 2 . Der Heilpraktiker ist berechtigt, Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen, sofern dieser keine spezifische Entscheidung trifft. 3 . Es können auch Methoden angewendet werden, die nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Behandlungserfolg wird weder garantiert noch in Aussicht gestellt. 4 . Patienten, die ausschließlich wissenschaftlich anerkannte Methoden wünschen, müssen dies dem Heilpraktiker ausdrücklich mitteilen. 5 . Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen ausstellen oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. § 3 Mitwirkung des Patienten 1 . Der Patient ist nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken. 2 . Der Heilpraktiker kann die Behandlung jedoch abbrechen, wenn: das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, der Patient notwendige Angaben über seinen Gesundheitszustand verweigert, oder die Therapiemaßnahmen dadurch behindert werden. 3. Der Patient trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben über seinen Gesundheitszustand. § 4 Honorierung des Heilpraktikers 1 . Honorarsätze: Erstbehandlung (ca. 90 Min.): 120€ Folgebehandlung (ca. 60 Min.): 100€ Für andere Leistungen gelten die vereinbarten Sätze gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). 2. Bezahlung: Das Honorar ist nach jeder Behandlung bar oder per EC-Karte zu zahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient eine Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch in Papierform. 3. Leistungen Dritter: Leistungen Dritter (z. B. Laborleistungen), die der Heilpraktiker vermittelt, werden als eigener Honorarbestandteil abgerechnet und gesondert ausgewiesen. Lässt der Heilpraktiker Leistungen von Dritten erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil seines Honorars. 4. Arzneimittel: Heilpraktiker dürfen keine apothekenpflichtigen Medikamente abgeben, können sie jedoch im Rahmen der Behandlung verwenden. Vom Patienten mitgebrachte Arzneimittel dürfen nicht angewendet werden. § 5 Honorarerstattung durch Dritte 1. Patienten klären Erstattungsfragen mit Dritten (z. B. Krankenkassen) eigenständig. Der Heilpraktiker führt keine Direktabrechnung durch. 2. Angaben des Heilpraktikers zur Erstattungspraxis sind unverbindlich. Zusätzliche Bescheinigungen sind kostenpflichtig. § 6 Absageregelungen 1 . Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Leistung in Rechnung gestellt (§ 615 BGB). Absagen außerhalb der Öffnungszeiten sowie an Wochenenden oder Feiertagen gelten als nicht rechtzeitig. Kann der Patient eine Ersatzperson stellen, entfällt die Zahlungspflicht. 2. Bei Absagen durch die Praxis (z. B. wegen Krankheit des Therapeuten) wird der Patient unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird angeboten. § 7 Vertraulichkeit der Behandlung 1. Patientendaten werden vertraulich behandelt. Auskünfte werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erteilt. 2. Bei persönlichen Angriffen gegen den Heilpraktiker dürfen zutreffende Daten zur Verteidigung verwendet werden. 3. Patienten haben keinen Anspruch auf Einsicht in die elektronische Dokumentation (z. B. Lemniscus). Eine kostenpflichtige Behandlungsakte kann jedoch angefordert werden. § 8 Rechnungsstellung 1. Nach Abschluss der Behandlung kann der Patient eine Rechnung verlangen. 2. Die Rechnung enthält: Name und Anschrift des Patienten, Behandlungszeitraum, Leistungsarten und Diagnose (sofern nicht anders gewünscht). 3. Nachträgliche Änderungen der Rechnung nach Bezahlung sind ausgeschlossen. § 9 Haftung Die Haftung der Praxis für Sach- und Vermögensgegenstände bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Vertragszweck am nächsten kommen. Patientenaufklärung 1. Therapieziel: Ziel der osteopathischen Behandlung ist die Wiederherstellung von Körperfunktionen und die Stärkung des Körpers. Patienten werden vor jeder Behandlung untersucht und entsprechend therapiert. 2. Mögliche Nebenwirkungen: Kurzfristige Verschlimmerung von Symptomen Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen Schlafstörungen, ungewohntes Körpergefühl 3. Gegenanzeigen: Akute Brüche Fieberhafte Erkrankungen Tumore, Thrombosen, Aneurysmen Fortgeschrittene Osteoporose Schwere neurologische Störungen
Informationen & AGB´s
© Praxis Rhiel 2025
Die osteopathische Behandlung ist eine privat zu tragende Leistung, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet wird. Die Kosten und Abrechnungsmodalitäten variieren je nach Leistung und können von der Krankenkasse teilweise erstattet werden. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen Teilweise Erstattung: Manche gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie-Behandlungen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über die genauen Bedingungen. Ärztliche Überweisung: Einige Kassen fordern eine Überweisung durch einen Arzt, um die Kosten zu erstatten. Eigenleistung: Ohne Überweisung tragen Sie die Kosten selbst. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Kostenübernahme durch private Krankenkassen Hohe Erstattung: Private Krankenkassen übernehmen in der Regel 60-100 % der Kosten. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungstarif. Zahlungsmodalitäten: Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Behandlung per Barzahlung oder EC/Kreditkarte. Anschließend können Sie die Rechnung einreichen. Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen Lohnenswert bei häufiger Nutzung: Zusatzversicherungen übernehmen oft 70-100 % der Kosten und sind schon ab etwa 9 € pro Monat erhältlich. Empfehlung: Ein Vergleich der Angebote kann helfen, eine passende Versicherung für naturheilkundliche Leistungen zu finden. Absageregelung Frist: Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Versäumnisregelung: Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können als „erbrachte Leistung“ in Rechnung gestellt werden (gemäß BGB § 615). Dies entfällt, wenn Sie eine Ersatzperson für den Termin finden oder der Termin anderweitig vergeben wird. Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme oder zur Terminregelung sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder die Praxis wenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1 . Diese AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten auf Basis eines Behandlungsvertrages gemäß §§ 611ff BGB, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 2 . Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers zur Ausübung der Heilkunde annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an ihn wendet. 3 . Der Heilpraktiker kann den Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn: das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, die Behandlung aus Spezialisierungs- oder gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, oder Gewissenskonflikte vorliegen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für bis dahin erbrachte Leistungen einschließlich Behandlungsmitteln bestehen. § 2 Inhalt des Behandlungsvertrages 1 . Der Heilpraktiker wendet seine Kenntnisse und Fähigkeiten an, um den Patienten aufzuklären, zu beraten, zu diagnostizieren und zu therapieren. 2 . Der Heilpraktiker ist berechtigt, Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen, sofern dieser keine spezifische Entscheidung trifft. 3 . Es können auch Methoden angewendet werden, die nicht schulmedizinisch anerkannt sind. Ein subjektiv erwarteter Behandlungserfolg wird weder garantiert noch in Aussicht gestellt. 4 . Patienten, die ausschließlich wissenschaftlich anerkannte Methoden wünschen, müssen dies dem Heilpraktiker ausdrücklich mitteilen. 5 . Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen ausstellen oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. § 3 Mitwirkung des Patienten 1 . Der Patient ist nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken. 2 . Der Heilpraktiker kann die Behandlung jedoch abbrechen, wenn: das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, der Patient notwendige Angaben über seinen Gesundheitszustand verweigert, oder die Therapiemaßnahmen dadurch behindert werden. 3. Der Patient trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben über seinen Gesundheitszustand. § 4 Honorierung des Heilpraktikers 1 . Honorarsätze: Erstbehandlung (ca. 90 Min.): 120€ Folgebehandlung (ca. 60 Min.): 100€ Für andere Leistungen gelten die vereinbarten Sätze gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). 2. Bezahlung: Das Honorar ist nach jeder Behandlung bar oder per EC-Karte zu zahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient eine Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch in Papierform. 3. Leistungen Dritter: Leistungen Dritter (z. B. Laborleistungen), die der Heilpraktiker vermittelt, werden als eigener Honorarbestandteil abgerechnet und gesondert ausgewiesen. Lässt der Heilpraktiker Leistungen von Dritten erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil seines Honorars. 4. Arzneimittel: Heilpraktiker dürfen keine apothekenpflichtigen Medikamente abgeben, können sie jedoch im Rahmen der Behandlung verwenden. Vom Patienten mitgebrachte Arzneimittel dürfen nicht angewendet werden. § 5 Honorarerstattung durch Dritte 1. Patienten klären Erstattungsfragen mit Dritten (z. B. Krankenkassen) eigenständig. Der Heilpraktiker führt keine Direktabrechnung durch. 2. Angaben des Heilpraktikers zur Erstattungspraxis sind unverbindlich. Zusätzliche Bescheinigungen sind kostenpflichtig. § 6 Absageregelungen 1 . Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Leistung in Rechnung gestellt (§ 615 BGB). Absagen außerhalb der Öffnungszeiten sowie an Wochenenden oder Feiertagen gelten als nicht rechtzeitig. Kann der Patient eine Ersatzperson stellen, entfällt die Zahlungspflicht. 2. Bei Absagen durch die Praxis (z. B. wegen Krankheit des Therapeuten) wird der Patient unverzüglich informiert, und ein Ersatztermin wird angeboten. § 7 Vertraulichkeit der Behandlung 1. Patientendaten werden vertraulich behandelt. Auskünfte werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erteilt. 2. Bei persönlichen Angriffen gegen den Heilpraktiker dürfen zutreffende Daten zur Verteidigung verwendet werden. 3. Patienten haben keinen Anspruch auf Einsicht in die elektronische Dokumentation (z. B. Lemniscus). Eine kostenpflichtige Behandlungsakte kann jedoch angefordert werden. § 8 Rechnungsstellung 1. Nach Abschluss der Behandlung kann der Patient eine Rechnung verlangen. 2. Die Rechnung enthält: Name und Anschrift des Patienten, Behandlungszeitraum, Leistungsarten und Diagnose (sofern nicht anders gewünscht). 3. Nachträgliche Änderungen der Rechnung nach Bezahlung sind ausgeschlossen. § 9 Haftung Die Haftung der Praxis für Sach- und Vermögensgegenstände bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Vertragszweck am nächsten kommen. Patientenaufklärung 1. Therapieziel: Ziel der osteopathischen Behandlung ist die Wiederherstellung von Körperfunktionen und die Stärkung des Körpers. Patienten werden vor jeder Behandlung untersucht und entsprechend therapiert. 2. Mögliche Nebenwirkungen: Kurzfristige Verschlimmerung von Symptomen Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen Schlafstörungen, ungewohntes Körpergefühl 3. Gegenanzeigen: Akute Brüche Fieberhafte Erkrankungen Tumore, Thrombosen, Aneurysmen Fortgeschrittene Osteoporose Schwere neurologische Störungen