Die
osteopathische
Behandlung
ist
eine
privat
zu
tragende
Leistung,
die
nach
der
Gebührenordnung
für
Heilpraktiker
(GebüH)
abgerechnet
wird.
Die
Kosten
und
Abrechnungsmodalitäten
variieren
je
nach
Leistung
und
können
von
der
Krankenkasse
teilweise
erstattet
werden.
Hier
sind
die
wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
•
Teilweise
Erstattung:
Manche
gesetzliche
Krankenkassen
bezuschussen
Osteopathie-Behandlungen.
Informieren
Sie
sich bei Ihrer Kasse über die genauen Bedingungen.
•
Ärztliche
Überweisung:
Einige
Kassen
fordern
eine
Überweisung durch einen Arzt, um die Kosten zu erstatten.
•
Eigenleistung:
Ohne
Überweisung
tragen
Sie
die
Kosten
selbst.
Nach
der
Behandlung
erhalten
Sie
eine
Rechnung,
die
Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Kostenübernahme durch private Krankenkassen
•
Hohe
Erstattung:
Private
Krankenkassen
übernehmen
in
der
Regel
60-100
%
der
Kosten.
Die
genauen
Bedingungen
variieren je nach Versicherungstarif.
•
Zahlungsmodalitäten:
Die
Bezahlung
erfolgt
direkt
nach
der
Behandlung
per
Barzahlung
oder
EC/Kreditkarte.
Anschließend können Sie die Rechnung einreichen.
Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
•
Lohnenswert
bei
häufiger
Nutzung:
Zusatzversicherungen
übernehmen
oft
70-100
%
der
Kosten
und
sind
schon
ab
etwa
9 € pro Monat erhältlich.
•
Empfehlung:
Ein
Vergleich
der
Angebote
kann
helfen,
eine
passende
Versicherung
für
naturheilkundliche
Leistungen
zu
finden.
Absageregelung
•
Frist:
Termine
müssen
spätestens
24
Stunden
vorher
abgesagt werden.
•
Versäumnisregelung:
Nicht
rechtzeitig
abgesagte
Termine
können
als
„erbrachte
Leistung“
in
Rechnung
gestellt
werden
(gemäß
BGB
§
615).
Dies
entfällt,
wenn
Sie
eine
Ersatzperson
für
den
Termin
finden
oder
der
Termin
anderweitig
vergeben
wird.
Bei
weiteren
Fragen
zur
Kostenübernahme
oder
zur
Terminregelung
sollten
Sie
sich
direkt
an
Ihre
Krankenkasse
oder die Praxis wenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1
.
Diese
AGB
regeln
die
Geschäftsbedingungen
zwischen
Heilpraktiker
und
Patienten
auf
Basis
eines
Behandlungsvertrages
gemäß
§§
611ff
BGB,
sofern
nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2
.
Der
Behandlungsvertrag
kommt
zustande,
wenn
der
Patient
das
generelle
Angebot
des
Heilpraktikers
zur
Ausübung
der
Heilkunde
annimmt
und
sich
zum
Zwecke
der
Beratung,
Diagnose und Therapie an ihn wendet.
3
.
Der
Heilpraktiker
kann
den
Behandlungsvertrag
ohne
Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn:
•
das
erforderliche
Vertrauensverhältnis
nicht
erwartet
werden kann,
•
die
Behandlung
aus
Spezialisierungs-
oder
gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, oder
•
Gewissenskonflikte vorliegen.
In
diesem
Fall
bleibt
der
Honoraranspruch
für
bis
dahin
erbrachte
Leistungen
einschließlich
Behandlungsmitteln
bestehen.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1
.
Der
Heilpraktiker
wendet
seine
Kenntnisse
und
Fähigkeiten
an,
um
den
Patienten
aufzuklären,
zu
beraten,
zu
diagnostizieren und zu therapieren.
2
.
Der
Heilpraktiker
ist
berechtigt,
Methoden
anzuwenden,
die
dem
mutmaßlichen
Willen
des
Patienten
entsprechen,
sofern
dieser keine spezifische Entscheidung trifft.
3
.
Es
können
auch
Methoden
angewendet
werden,
die
nicht
schulmedizinisch
anerkannt
sind.
Ein
subjektiv
erwarteter
Behandlungserfolg
wird
weder
garantiert
noch
in
Aussicht
gestellt.
4
.
Patienten,
die
ausschließlich
wissenschaftlich
anerkannte
Methoden
wünschen,
müssen
dies
dem
Heilpraktiker
ausdrücklich mitteilen.
5
.
Der
Heilpraktiker
darf
keine
Krankschreibungen
ausstellen
oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
1
.
Der Patient ist nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken.
2
.
Der
Heilpraktiker
kann
die
Behandlung
jedoch
abbrechen,
wenn:
•
das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist,
•
der
Patient
notwendige
Angaben
über
seinen
Gesundheitszustand verweigert, oder
•
die Therapiemaßnahmen dadurch behindert werden.
3.
Der
Patient
trägt
die
Verantwortung
für
die
Richtigkeit
der
gemachten Angaben über seinen Gesundheitszustand.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
1
.
Honorarsätze:
•
Erstbehandlung (ca. 90 Min.): 120€
•
Folgebehandlung (ca. 60 Min.): 100€
•
Für
andere
Leistungen
gelten
die
vereinbarten
Sätze
gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH).
2. Bezahlung:
•
Das
Honorar
ist
nach
jeder
Behandlung
bar
oder
per
EC-Karte zu zahlen.
•
Nach
Abschluss
der
Behandlung
erhält
der
Patient
eine Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch in
Papierform.
3. Leistungen Dritter:
•
Leistungen
Dritter
(z.
B.
Laborleistungen),
die
der
Heilpraktiker vermittelt, werden als eigener
Honorarbestandteil abgerechnet und
gesondert ausgewiesen.
•
Lässt
der
Heilpraktiker
Leistungen
von
Dritten
erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen
Bestandteil seines Honorars.
4. Arzneimittel:
•
Heilpraktiker
dürfen
keine
apothekenpflichtigen
Medikamente abgeben, können sie jedoch im Rahmen der
Behandlung verwenden.
•
Vom
Patienten
mitgebrachte
Arzneimittel
dürfen
nicht
angewendet werden.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1.
Patienten
klären
Erstattungsfragen
mit
Dritten
(z.
B.
Krankenkassen)
eigenständig.
Der
Heilpraktiker
führt
keine
Direktabrechnung durch.
2.
Angaben
des
Heilpraktikers
zur
Erstattungspraxis
sind
unverbindlich.
Zusätzliche
Bescheinigungen
sind
kostenpflichtig.
§ 6 Absageregelungen
1
.
Termine
müssen
spätestens
24
Stunden
vorher
telefonisch
oder
per
E-Mail
abgesagt
werden.
Bei
kurzfristigen
Absagen
oder Nichterscheinen wird
die volle Leistung in Rechnung gestellt (§ 615 BGB).
•
Absagen
außerhalb
der
Öffnungszeiten
sowie
an
Wochenenden oder Feiertagen gelten als nicht
rechtzeitig.
•
Kann
der
Patient
eine
Ersatzperson
stellen,
entfällt
die Zahlungspflicht.
2.
Bei
Absagen
durch
die
Praxis
(z.
B.
wegen
Krankheit
des
Therapeuten) wird der Patient unverzüglich informiert,
und ein Ersatztermin wird angeboten.
§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
1.
Patientendaten
werden
vertraulich
behandelt.
Auskünfte
werden
nur
mit
ausdrücklicher
Zustimmung
des
Patienten
oder
aufgrund gesetzlicher Pflichten erteilt.
2.
Bei
persönlichen
Angriffen
gegen
den
Heilpraktiker
dürfen
zutreffende Daten zur Verteidigung verwendet werden.
3.
Patienten
haben
keinen
Anspruch
auf
Einsicht
in
die
elektronische
Dokumentation
(z.
B.
Lemniscus).
Eine
kostenpflichtige
Behandlungsakte
kann
jedoch
angefordert
werden.
§ 8 Rechnungsstellung
1.
Nach
Abschluss
der
Behandlung
kann
der
Patient
eine
Rechnung verlangen.
2. Die Rechnung enthält:
•
Name und Anschrift des Patienten,
•
Behandlungszeitraum,
•
Leistungsarten
und
Diagnose
(sofern
nicht
anders
gewünscht).
3.
Nachträgliche
Änderungen
der
Rechnung
nach
Bezahlung
sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
•
Die
Haftung
der
Praxis
für
Sach-
und
Vermögensgegenstände bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 10 Salvatorische Klausel
•
Sollten
einzelne
Bestimmungen
ungültig
sein,
bleibt
die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. Ungültige
Bestimmungen werden durch solche
ersetzt,
die
dem
Vertragszweck
am
nächsten
kommen.
Patientenaufklärung
1. Therapieziel:
•
Ziel
der
osteopathischen
Behandlung
ist
die
Wiederherstellung von Körperfunktionen und die Stärkung
des Körpers.
•
Patienten
werden
vor
jeder
Behandlung
untersucht
und entsprechend therapiert.
2. Mögliche Nebenwirkungen:
•
Kurzfristige Verschlimmerung von Symptomen
•
Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen
•
Schlafstörungen, ungewohntes Körpergefühl
3. Gegenanzeigen:
•
Akute Brüche
•
Fieberhafte Erkrankungen
•
Tumore, Thrombosen, Aneurysmen
•
Fortgeschrittene Osteoporose
•
Schwere neurologische Störungen